Sektoraler Heilpraktiker (SHP) 2
Welche Vorteile ergeben sich für Sie?
- Sie können auch bei akuten Beschwerden sofort behandelt werden
- Untersuchung, Beratung und Behandlung aus einer Hand
- Individuell auf Sie abgestimmte Therapie durch mit Ihnen abgestimmte Frequenz, Dauer und Therapieverfahren
⇒ Somit deutlich verkürzte Dauer und maximale Effektivität Ihrer Problemlösung
Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider derzeit noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch gibt es für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Sektoralen Heilpraktikers können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen Erstattungsfähig sind). Sie belaufen sich auf mindestens 48 EUR (bis zu 30 Minuten)
Sie sind nicht Privat versichert, möchten aber gerne die Vorteile nutzen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich des Heilpraktikers abdecken. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Kasse!
Natürlich können Sie die Leistung des Sektoralen Heilpraktikers auch jederzeit als Selbstzahler nutzen.
Ansprechpartner in unserem Haus ist Herr Jan Dehmer.