Die Logopädie hilft Menschen mit einer Sprach-, Sprech-, Redefluss- oder Stimmstörung, welche ihre Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt oder behindert. Nachfolgend beantworten wir einige Fragen zur Logopädie!
Ihr behandelnder Arzt entscheidet über die Behandlungsdauer der Logopädie. Von der Krankenkasse werden 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten als Therapieeinheit für die Behandlung vorgegeben.
Die Logopädie können Sie durch eine ärztliche Verordnung erhalten. Dies können Sie mit Ihrem Hausarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt oder einem anderen Facharzt besprechen. Auch Kinderärzte können Sie im Bereich der Logopädie um Rat fragen.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung auf Basis der ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenversicherung.
Auf jeden Fall sind Schluckstörungen ein Schwerpunkt unserer logopädischen Behandlungen. Wir sind ebenfalls als Neurozentrum Nordschwaben bekannt und Schluckstörungen gehören zu dieser Diagnosegruppe. Außerdem führen wir bei uns im Haus das LSVT durch, ein spezielles Therapieprogramm für Parkinsonpatienten.
Die Logopädie beinhaltet unter anderem die Behandlung von Sprachstörungen und Stimmstörungen. Aber auch das Behandeln von Sprech- und Schluckstörungen gehört zum Aufgabengebiet der Logopädie.