Sie haben Fragen zum Thema T-Rena? Hier werden Ihnen die häufigsten Fragen dazu beantwortet. Egal, ob Sie wissen möchten, wie lange ein Rezept gültig ist, wer die Behandlungskosten übernimmt, was die Bedeutung der Abkürzung T-Rena ist oder wie die Therapie durchgeführt wird.
Sie erhalten einen Einweisungstermin und zusätzlich 26 Termine für Behandlungseinheiten an den Geräten. Bei Bedarf kann sich die Anzahl der Behandlungseinheiten um 26 Termine verlängern. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Die Anzahl der nötigen Behandlungseinheiten besprechen Sie in der Therapie mit unserem Fachpersonal.
Die T-Rena muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen, spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden.
Die Therapiemaßnahme darf maximal 4 Wochen (mit Begründung) unterbrochen werden.
Die T-Rena Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten, bzw. einer Frist von 12 Monaten bei einer Verlängerung, abgeschlossen werden.
Die T-Rena Maßnahme ist eine von der Rentenversicherung unterstütze Therapiemethode. Ausgeschrieben bedeutet T-Rena Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge.
Im Reha Fit wird die T-Rena in Gruppentherapie an den Therapiegeräten durchgeführt. Durch die Steigerung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit wird Ihr Zustand nach Ihrer Rehabilitation dank der Durchführung von T-Rena nochmals verbessert.
Das Nachsorgekonzept T-Rena können Versicherte, die eine medizinische Rehabilitation nach §15 SGB 5 abgeschlossen haben erhalten. Die Verordnung für T-Rena erhalten Sie direkt von der Rehabilitationseinrichtung.
Die anfallenden Kosten für T-Rena werden vom Rentenversicherer übernommen. Das Reha Fit rechnet die Kosten der durchgeführten Leistungen direkt mit dem Rentenversicherer ab. Außerdem können Sie eine Fahrtkostenpauschale bei Ihrer Rentenversicherung beantragen.
Eine nachträgliche Empfehlung zur Durchführung der T-Rena ist in einem beschränkten Zeitraum möglich. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation kann beim zuständigen Rentenversicherer ein Nachsorgeprogramm beantragt werden.
T-Rena kommt in Betracht für Versicherte mit Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten im Haltungs- und Bewegungsapparat. Die Grunderkrankung oder die Entlassungsdiagnose Ihrer Rehaeinrichtung ist hier nicht ausschlaggebend. Sie können T-Rena also auch unabhängig von einer orthopädischen Reha-Entlassungsdiagnose erhalten.